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Foto 168 Gasangriffe auf Geldautomaten sind keine Seltenheit mehr. Die Schäden für die betroffenen Kreditinsitute beschränken sich dabei nicht nur auf das gestohlene Geld.

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Foto 210 Die optionale Zusatzprüfung GAS nach EN 1143-1 schützt effizient vor Gasangriffen und wird auch auf der Zertifizeirungsmarke vermerkt.

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ECB•S: Gasangriffe auf Geldautomaten – Banken und Sparkassen müssen aufrüsten


Frankfurt/M. – März 2017. Dass die Zahl der Gasangriffe auf Geldautomaten steigt, scheint kein rein deutsches Phänomen zu sein. Auch unsere europäischen Nachbarn sind von diesem Negativ-Trend betroffen. Während in Deutschland im Jahr 2015 noch 157 Fälle gemeldet wurden, hat sich diese Zahl für 2016 bereits verdoppelt – Haupttatorte waren die Regionen Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auch auf europäischer Ebene stiegen die Zahlen bereits in der ersten Jahreshälfte 2016 um ca. 80 % im Vergleich zum Vorjahr.

In Deutschland gibt es rund 58.000 Geldautomaten, in der gesamten Europäischen Union beläuft sich die Anzahl auf ca. 450.000 Geldautomaten. Für den Laien wirken die oben genannten Vorfälle daher auf den ersten Blick überschaubar. Bedenkt man allerdings, dass viele Geldautomaten nicht frei liegen, sondern in bewohnten oder hoch frequentierten Gebäuden angebracht sind, ahnt man bereits, dass ein Gasangriff und die damit verbundene Sprengung nicht nur einen enormen Sachschaden, sondern auch erheblichen Personenschaden mit sich bringen kann.

Diese Entwicklungen zwingen Banken und Sparkassen zu reagieren – auch wenn sie zu den konkreten Sicherheitsmaßnahmen keine genauen Angaben machen dürfen. Es gibt verschiedene Vorkehrungsmöglichkeiten, die Kreditinstitute treffen können, um sich und ihre Kunden zu schützen. Eine Möglichkeit zur Abschreckung ist der Einsatz von Mechanismen, die das Geld bei starken Erschütterungen mit einer speziellen Tinte einfärbt und das Geld damit wertlos machen. In den Niederlanden wird diese Technik bereits flächendeckend eingesetzt. Eine Sprengung und die dadurch entstehenden Schäden werden allerdings nicht verhindert. Eine Abschreckung für organisierte Banden ist dies jedoch nicht, denn für eingefärbtes Geld wurden bereits Chemikalien gefunden, die Verfärbungen – zumindest in manchen Fällen – entfernen können.

Um eine Sprengung jedoch komplett zu verhindern, muss die Konstruktion des Geldautomaten genauer unter die Lupe genommen werden. Verschiedene Verfahren machen es möglich, dass Gas direkt nach dem Eintritt in den Geldautomaten wieder entweicht oder neutralisiert wird. Außerdem besteht die Möglichkeit Geldautomaten so zu präparieren, dass generell weniger Gas eingeleitet werden kann. Eine Sprengung kann so verhindert oder zumindest in ihrem Ausmaß reduziert werden. 

Der wohl effizienteste Ansatz ist es, den eigentlichen Tresor des Geldautomaten so stabil zu bauen, dass er sowohl von außen als auch von innen einer Sprengung durch Gas standhalten kann. Geldautomatentresore, die nach der Norm EN 1143-1 geprüft werden, können seit 2012 optional auch einer Gasprüfung unterzogen werden. Während der Prüfung wird eine Gasmischung in einen Tresor eingeleitet und gezündet. Nach der „Explosion“ wird der Tresor mit den prüfungsüblichen Einbruchswerkzeugen für eine kurze Zeit angegriffen. Bleibt der Tresor geschlossen, hat er die Prüfung bestanden. Auf der Prüfmarke wird dann der Zusatz GAS vermerkt. 

"Es ist grundsätzlich möglich Geldautomaten effizient vor Gasangriffen zu schützen. Die Zusatzoption GAS bei der Einbruchsprüfung nach der Norm EN 1143-1 sollte besonders für Banken und Sparkassen keine Option bleiben, sondern als fester Bestandteil in das Sicherheitskonzept aller Kreditinstitute aufgenommen werden. Im Jahr 2016 wurden von Seiten der ECB bereits 14.900 Zertifizierungsmarken mit der Zusatzoption GAS ausgestellt.“, sagt Dr. Markus Heering von der European Certification Body GmbH in Frankfurt am Main, „Einfärbemittel für Geldkassetten sind als Back-Up immer richtig, sollten jedoch nie die Hauptschutzmaßnahme gegen Gasangriffe darstellen. Spart man hier am falschen Ende, tragen betroffene Kreditinstitute nicht nur den finanziellen, sondern eben auch den reputativen Schaden."

Text: 16. März 2017 Z. inkl. LZ.
Stand: 3.754